sind als erkennbarer Qualitätsentwicklungsprozess zu verstehen. Sie sollen dazu beitragen, Haltungen und Verhalten zu reflektieren und dadurch zu handlungsleitenden Orientierungen führen.
Das vorliegende Schutzkonzept beschreibt die wichtigsten Handlungsfelder im Bereich Prävention und Intervention von sexualisierter und sonstiger Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen. Inhalt des Schutzkonzeptes sind strukturelle und prozessorientierte Maßnahmen zur Vermeidung (sexueller) Gewalt und Handlungsanweisungen im Verdachtsfall einer Kindeswohlgefährdung.
Durch ein achtsames Miteinander sollen transparente, nachvollziehbare und kontrollierbare Strukturen und Prozesse zur Gewaltprävention geschaffen werden.
Die in den letzten Jahren bekannt gewordenen Vorfälle von (sexueller) Gewalt und Missbrauch haben die Öffentlichkeit für dieses Thema sensibilisiert. Das Ausmaß ist weit größer als zu vermuten war. Das betrifft auch die Sportorganisationen und unseren Verein. Mit dem vorliegenden Schutzkonzept sollen mögliche Straftäter/innen in unserem Verein im Vorfeld abgeschreckt und im Verdachtsfall Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
Definition: Eine Person wird sexueller Gewalt ausgesetzt, wenn sie zu körperlichen oder verbalen sexuellen Handlungen durch Kinder, Jugendliche oder Erwachsene veranlasst oder ihnen ausgesetzt wird. Der Täter verletzt die Intimsphäre einer Person und befriedigt aufgrund von Macht- oder Generationsgefälle und/oder der Abhängigkeit des Kindes/Jugendlichen sein Machtbedürfnis unter Zuhilfenahme von sexuellen Handlungen.
Dabei werden folgende Formen unterschieden:
Grenzverletzungen
Übergriffe
Strafrechtlich relevante Formen der Gewalt
Umgangsformen
BW 98 Gütersloh setzt sich für das Wohlergehen aller Mitglieder, insbesondere aller uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein. Unsere Kinder und Jugendlichen sollen ohne Gewalt und Diskriminierung aufwachsen. Dazu müssen sie auch im Sport Unterstützung und Schutz durch die Verantwortlichen erfahren. Unsere Vereinsmitglieder haben ein Recht darauf, respektvoll behandelt zu werden. Der wertschätzende Umgang mit unseren Kindern und Jugendlichen steht für uns an vorderer Stelle. Neben dem Schutz von Kindern und Jugendlichen gilt es in besonderem Maße, das freiwillige Engagement in einer zunehmend individualistisch orientierten Gesellschaft zu fördern. Ehrenamtliche Mitarbeiter müssen geschützt werden. Neben der sportlichen Entwicklung fördern wir die gesellschaftliche Verantwortung unserer Mitglieder, insbesondere der Heranwachsenden.
Leitbild
BW 98 Gütersloh ist in ihren Aktivitäten grundsätzlich offen für alle Menschen. Wir wollen soziale Integration bewirken, wobei die Selbstachtung und der Respekt vor der Würde des Menschen von großer Bedeutung sind. Wir fördern eine vorurteilsfreie Begegnung von Menschen im Sport, weil jeder Mensch einzigartig und wertvoll ist. Deshalb heißt der Verein jeden Menschen herzlich willkommen. Der Umgang untereinander ist geprägt von Wertschätzung, Hilfsbereitschaft, Höflichkeit und Fair-Play. Sportliche und gesellschaftliche Regeln werden beachtet und das Handeln unterliegt den Grundsätzen der Ehrlichkeit, Gerechtigkeit und Vergebung.
Wir möchten unseren Kindern und Jugendlichen neben dem Sport wichtige Werte mit auf ihren weiteren (Lebens-)Weg geben. Wir leben Gemeinschaft und leisten einen wichtigen Beitrag zur Entfaltung der Persönlichkeit.
Kultur der Achtsamkeit
Es gilt die Augen zu öffnen gegenüber den Gefährdungen des Sport: Sexualisierte Gewalt, Doping und Medikamentenmissbrauch. Eine aktive Prävention bei Sportler/innen, Übungsleiter/innen, Trainern und Eltern ist wichtig. Dazu dient vor allem eine Kultur des Vertrauens. Grenzüberschreitungen jeglicher Art werden nicht toleriert. Wir möchten Kinder und Jugendliche in unserer Arbeit darin unterstützen, die Fähigkeit zu entwickeln, achtsam und aufmerksam zu werden.
Sie sollen auf ihre „innere Stimme“ hören und auf ihre Intuition vertrauen können. Wir sind achtsam, wenn es einem Kind nicht gut geht (Kind hat Verletzungen, ist auffällig dünn oder ungepflegt). Zeigt ein Kind oder Jugendlicher stark veränderte Verhaltensweisen, haben wir es im Blick und beobachten das Verhalten über einen längeren Zeitraum. Falls nötig holen wir uns die Meinung eines zweiten Verantwortlichen mit ein.
Wir tolerieren kein abwertendes sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten (egal ob verbal oder nonverbal) und beziehen dagegen Stellung.
Anhand der Befragung von Spieler:innen und Trainer:innen wurden folgende Risiken erkannt und sollten schnell behoben werden.
Es wurde bemängelt, dass es an verschiedenen Stellen (z.B. zwischen Schützenhaus und Garage) zu dunkel ist. Hier werden wir mit der Stadt Gütersloh in Kontakt treten und bitten an besonders dunklen Stellen, Bewegungsmelder anzubringen.
Weitere Risiken wurden in gemeinsamen Gesprächen besprochen und Lösungen wurden notiert (siehe Punkt 11)
Alle Übungsleiter/innen und Vorstandsmitglieder (nicht nur diejenigen, die im Kinder- und jugendnahen Bereich tätig sind) müssen in einem 3-jährigen Rhythmus ein „erweitertes polizeiliches Führungszeugnis“ vorlegen. Zur Überprüfung der Eignung von Trainer*innen, Betreuer*innen und Bewerber*innen schreibt der Gesetzgeber die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses vor. Rechtliche Grundlage dieses Themas ist das Bundeskinderschutzgesetz, das seit 01.01.2012 in Kraft ist. Es regelt, wer ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen hat. Die Einsichtnahme wird durch den Verein erfolgen: d.h. der Verein nimmt Einsicht und dokumentiert ausschließlich die Einsichtnahme (mit einer analogen Liste wie bei der Unbedenklichkeitserklärung).
Der Übungsleiter (ÜL) wird vom Verein eingesetzt und handelt im Auftrag des Vereins. Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich. Der Verein muss sich bei der Auswahl seiner Übungsleiter sorgfältig verhalten. Eine förmliche Qualifikation des ÜL ist nicht erforderlich, ist aber von Bedeutung, wenn der Verein seine Sorgfalt nachweisen muss. Dies passiert in der Regel dann, wenn etwas „passiert“ ist, das heißt wenn sich ein Kind beispielsweise verletzt hat oder verunglückt ist. Bei einem Lizenzinhaber kann der Verein bestimmte Standards und Fähigkeiten (beispielsweise auch in Erster Hilfe) voraussetzen. ÜL ohne Trainerlizenz sollten vor Beginn ihrer Tätigkeit bezüglich ihrer Befähigung von Verantwortlichen des Vereins befragt werden.
Die Trainer und Übungsleiter müssen eine Selbstverpflichtungserklärung und diese Schutzvereinbarung unterzeichnen.
Wir bei BW 98 Gütersloh führen regelmäßig Übungsleiterschulungen zum Thema „Prävention sexualisierter Gewalt“ in Kooperation mit dem Wendepunkt durch. Daneben gibt der LSB und der FLVW verschiedene (Online) Seminare zur Prävention an. Wir informieren unsere Übungsleiter/innen und Trainer/innen über das Schulungsangebot und empfehlen eine regelmäßige Teilnahme.
Die Schulungen vor Ort „ Prävention sexualisierter Gewalt „ sowie „Deeskalation“ müssen von den Trainern einmal pro Saison absolviert werden. Die Teilnahme wird dokumentiert.
Zusätzlich bieten wir im Verein Schulungen zur Gewalt- und Suchtprävention sowie zur Prävention sexueller Gewalt für Kinder und Jugendliche an.
Wir leiten die Informationen darüber an unsere Übungsleiter/innen, Trainer/innen und die Eltern durch Infobriefe, WhatsApp, Emails und entsprechende Aushänge weiter.
Die Handlungsleitlinien im Verdachtsfall, sowie die Meldekette sind allen Trainern und Übungsleitern bekannt und können auf der Homepage (unter Jungend/Kinderschutzkonzept) eingesehen werden.
Wir stellen auf unserer Homepage unter www.bw98.de für alle Vereinsmitglieder und auch das gesamte Umfeld entsprechende Informationen zum Thema „Prävention sexualisierte Gewalt“ zur Verfügung.
Die Meldekette (siehe unter 9) wird den Verantwortlichen durch Aushänge und regelmäßige Besprechungen in den Sitzungen bekannt gegeben.
Wir nehmen die Meinung von Kindern und Jugendlichen ernst, respektieren ihre Grenzen und lassen ihnen Freiheiten so sein zu können, wie sie sind. Dafür ist ein respektvoller Umgang unerlässlich. Bei der Planung unseres Trainingsangebotes achten wir darauf, dass wir das Selbstvertrauen der Kinder stärken und ihnen dabei helfen herauszufinden, wo ihre Grenzen liegen. Wir bieten Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, sich in die Gruppenstunden einzubringen und mitzuentscheiden. Über das vorliegende Schutzkonzept informieren wir Mitglieder und Eltern in Form von Aushängen und auf unserer Homepage.
Personen die sich nicht an die Regeln halten bzw. gegen das Schutzkonzept verstoßen, werden von BW 98 Gütersloh mit einem Platzverbot bzw. Sportanlagenverbot belegt.
Wenn ein Kind oder Jugendlicher von Rassismus, Mobbing, Grenzüberschreitungen, Übergriffen, oder sexualisierter Gewalt berichtet, Vermutungen oder einen konkreten Verdacht äußert, Halte dich an folgende Schritte:
Zuhören und ernst nehmen
Höre aufmerksam zu. Signalisiere, dass es okay ist, über das Erlebte zu sprechen. Es kann sein, dass Dir zunächst nur ein kleiner Teil erzählt wird.
Akzeptiere, wenn der/die Betroffene nicht weiter sprechen will. Glaube ihm/ihr und nimm sie/ihn ernst. Spiele nichts herunter. Versichere, dass er/sie keine Schuld an dem Erlebten hat.
Weiteres Vorgehen mit dem/der Betroffenen klären
Behandle das Gespräch vertraulich, aber mach deutlich, dass Du Unterstützung und Rat holen wirst. Beziehe ihn/sie altersgemessen mit ein und informiere ihn/sie über Dein weiteres Vorgehen.
Sachverhalt dokumentieren
Protokolliere genau und zeitnah, was Dir berichtet wurde bzw. was Du gehört oder gesehen hast. Vermeide eigene Interpretationen. Im Fall eigener Vermutungen überlege, auf welchen Beobachtungen diese beruhen und dokumentiere entsprechende Anhaltspunkte. Die Dokumentation ist entscheidend für den weiteren Ablauf.
Rat und Unterstützung holen
Wende Dich an eine Vertrauensperson, die verantwortliche Leitung oder eine andere Beratungsstelle. Auch wenn Du unsicher bist, ob Deine Vermutung berechtigt ist, können Fachkräfte Dir helfen, Deine Beobachtungen zu sortieren. Sie beraten Dich, welche Schritte als nächstes sinnvoll sind und welche Stellen informiert werden müssen.
Weitere Beratungsstellen:
Beachte allgemein:
Bewahre Ruhe. Überstürze nichts. Stelle keine eigenen Nachforschungen an. Kontaktiere auf keinen Fall den oder die Beschuldigte/n. Bringe nichts an die Öffentlichkeit. Opferschutz steht an erster Stelle. Hole Dir dazu Hilfe und Unterstützung.
Die Meldekette wird öffentlich ausgehängt und somit allen Mitgliedern zugänglich gemacht.
Der Vorstand und die Abteilungsleitungen sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Der Jugendleiter: in bzw. ihr Vertreter ist über jeden konkreten Verdachtsfall im Verein unmittelbar in Kenntnis zu setzen. Die jeweiligen Vereinsebenen (Abteilungsleitungen, Übungsleiterinnen und Übungsleiter) nehmen die Verantwortung in ihrem eigenen Aufgabenbereich wahr und werden tätig, wenn ihnen ein Sachverhalt von Gewalt bekannt wird. Die Fachstelle ist bei konkreten Fällen einzubeziehen.
Bei konkreten Verdachtsfällen stehen die Vertrauenspersonen
Dominik Pietrek Telefon: +49 176 – 56953012
Ralf Philipper Telefon: +49 1523 - 1732844
für weitere Informationen zur Verfügung.
Mit dieser Schutzvereinbarung regeln wir Situationen, die Übergriffe ermöglichen. Die Schutzvereinbarung hängt im Schaukasten aus und ist auf unserer Homepage einsehbar.
Schutzvereinbarung zur Umsetzung der Selbstverpflichtungserklärung BW 98 Gütersloh
In unserem Verein wollen wir die Selbstverpflichtungserklärung folgendermaßen umsetzen:
Körperkontakt
Körperliche Kontakte zu den Kindern und Jugendliche (im Training oder zum Trösten in den Arm nehmen oder um Mut zu machen) müssen von diesen erwünscht und gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.
Hilfestellung
Körperkontakt nur für die Dauer und zum Zweck der Hilfestellung; gegenseitige Hilfestellung durch Kinder, sobald und soweit das möglich ist. Notwendigkeit und Art und Weise der Hilfestellung ggf. vorab erklären und abklären, ob das so in Ordnung ist.
Verletzung
Körperkontakt nur für die Dauer und zum Zweck der Versorgung der Verletzung; gegenseitige Hilfe durch Kinder, sobald und soweit das möglich ist. Notwendigkeit und Art und Weise der Versorgung ggf. vorab erklären und abklären, ob das so in Ordnung ist.
Duschen
Kein Duschen mit Kindern bzw. Jugendlichen: Trainer/innen duschen nicht gleichzeitig und im gleichen Raum mit Kindern und Jugendlichen. Während des Duschens betritt der Trainer/in die Duschen nur im Rahmen seiner/ ihrer Aufsichtspflicht, ggf. mit einem weiteren Erwachsenen und/oder mit anderen Kindern.
Umkleiden
Kein Umkleiden mit Kindern bzw. Jugendlichen: Trainer/innen kleiden sich nicht gleichzeitig und im gleichen Raum mit Kindern und Jugendlichen um. Während des Umkleidens betritt der Trainer/in die Umkleiden nur im Rahmen seiner/ihrer Aufsichtspflicht, ggf. mit einem weiteren Erwachsenen und/oder mit anderen Kindern. Der Trainer kontrolliert vorab die Kabine ob Sie frei ist.
Toilettengang
Gang zur Toilette mit Kleinen Kindern, die hier Hilfe benötigen, werden von einem Elternteil begleitet; ist dieses nicht anwesend, wird mit den Eltern im Vorfeld abgesprochen, was und wie geholfen werden kann und muss.
Training
Bei geplanten Einzeltrainings wird möglichst immer das „Sechs-Augen Prinzip“ und/oder das „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten, d.h. wenn ein(e) Trainer/in ein Einzeltraining für erforderlich hält, muss ein(e) weitere(r) Trainer/in bzw. ein weiteres Kind anwesend sein. Ist dies nicht möglich, sind alle Türen bis zur Eingangstür offen zu lassen. (Dies erschwert Übergriffe, da nicht auszuschließen ist, dass eine weitere Person unbemerkt hinzukommen könnte.)
Fahrten/Mitnahme
Einzelne Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich des Trainers bzw. der Trainerin (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte usw.) mitgenommen. Diese Regelung gilt auch für das Angebot der Übernachtung bei Wettkämpfen bzw. Trainingslagern.
Übernachtung
Trainer/innen übernachten nicht in Zimmern gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen.
Geheimnisse
Trainer/innen teilen mit Kindern und Jugendlichen keine Geheimnisse. Alle Absprachen, die ein/e Trainer/in mit einem Kind bzw. Jugendlichen trifft, können öffentlich gemacht werden.
Geschenke
Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Kindern bzw. Jugendlichen werden durch Trainer/innen keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einem weiteren Trainer bzw. einer weiteren Trainerin abgesprochen sind. (Diese Regelung erschwert es Täter/innen Kinder in ein persönliches Abhängigkeitsverhältnis zu bringen, um dadurch Aufdeckung zu verhindern.)
Transparenz der Regelungen
Wird von einer der Schutzvereinbarungen aus wohlüberlegten Gründen abgewichen, ist dies mit mindestens einer weiteren Trainerin bzw. dem Jugendvorstand oder der Vertrauensperson abzusprechen. Dabei sind die Gründe kritisch zu diskutieren. Erforderlich ist eine Einvernehmlichkeit beider über das sinnvolle und nötige Abweichen von der vereinbarten Schutzvereinbarung.